Inhaltsverzeichnis auf einen Blick
Hier erfährst du, was für die Vorbereitung deiner Rückkehr an den Arbeitsplatz wichtig ist und welche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung in der Zeit davor bestehen
>>> Stichworte: Krankengeld, „Aussteuerung“, ALG I und ALG II – das Bürgergeld – und Erwerbsminderungsrente <<<
„Herzlich Willkommen zu unserem Workshop ‚Zurück ins Arbeitsleben nach Krebs‘, schön dass ihr gekommen seid“, so werden wir begrüßt. Eine Mischung aus Unsicherheit und freudiger Erwartung beherrscht die Szene. Man schaut sich an, mustert sich und fragt sich – ob man es will oder nicht – welches Schicksal „die anderen“ wohl hierhin geführt hat. Alle Teilnehmenden sind voller Tatendrang und gespannt auf die nächsten zwei Tage. Das eint uns.
Auch hier wieder das gewohnte Bild des Teilnehmerfeldes: zehn Frauen und ein Mann. Jede Altersstufe ist vertreten. Von Anfang/Mitte zwanzig bis Anfang/Mitte sechzig, alles dabei. Die Branchen gut gemischt: Angestellte im öffentlichen Dienst (Verwaltung, Krankenschwestern, Projektleiterinnen), Journalistin, Rechtsanwältin, Schauspielerin, Physiotherapeutin, Ärztin und Eventmanagerin, nur das Handwerk ist nicht vertreten. Warum das so ist? Keine Ahnung. Aber gut, ich befinde mich in Berlin. Mittendrin. Prozentual gesehen, ist hier das Handwerk eh in der Minderheit.
Nach der ersten Vorstellungsrunde wird schnell klar, dass jeder seine eigene Geschichte mitgebracht hat, und die Ausgangssituationen so verschieden sind, dass sie mich teilweise demütig machen. Ich war wirklich beeindruckt von der Lebensleistung jeder und jedes Einzelnen. Die Power aller entfaltet eine Gruppendynamik, die mich beflügelte.
Respekt
Manche der Teilnehmenden waren schon weiter im Prozess der Wiedereingliederung, andere standen komplett am Anfang. Einige hatten kurz vor der Diagnose den Job gekündigt, oder mussten ihren Master – also das Studium abbrechen beziehungsweise unterbrechen und standen vor dem Nichts. Andere waren selbständige Unternehmerinnen und standen vor der Herausforderung ihre Position und den Respekt im eigenen Unternehmen zurückerobern. Völlig paradox.
Die Freiberuflerinnen hatten Schwierigkeiten, ihre Kräfte zu kanalisieren, wohl dosiert einzusetzen. Dann gab es aber auch die, die schon mit ihren Vorgesetzten gesprochen hatten und reichlich Unterstützung erfuhren. DAs war schön zu hören. Die meisten hatten stark mit der neuen Situation zu kämpfen, trotz Support, denn alle waren echte Powerfrauen (DAs Wort Powermänner gibt es komischerweise gar nicht, fällt mir gerade auf) gewesen und mussten sich neu eintakten, mehrere Aufgaben abgeben, einen echten „Reset“ machen. Die eigenen Erwartungen an sich selbst waren hoch, der Druck von außen ebenfalls. Ein „Weiter so“ kam für niemanden aus der Runde in Frage.
Am Anfang steht eine große Verunsicherung
Ehrlich gesagt, hat mich dann aber der eigentliche Workshop, das Inhaltliche, reichlich runtergezogen. Denn da hieß es gleich beim Einstieg in die Thematik, dass es häufig vorkommt, dass Betroffene ihren alten Job nicht wiederbekommen, sich das Arbeitsumfeld erheblich verändert, die Wochenarbeitszeit reduziert wird und damit auch eine niedrigere Entlohnung folgt. Aber als ich hörte und begriff, dass man etwas dagegen unternehmen kann, wurde mir das Herz leichter.
Daher möchte ich auch gleich meine Quintessenz aus dieser Veranstaltung voranstellen. Denn letztlich kommt es darauf an, nicht zu früh und dann vor allem positiv und selbst reflektiert in die Phase der Rückkehr einzutreten.
Je besser du dich darauf vorbereitest, desto geringer ist die Unsicherheit und je höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du gestalten kannst. Wenn du allerdings an dieser Stelle eine dezidierte Anleitung erwartet, muss ich dich enttäuschen, denn die gibt es nicht. Jede Ausgangssituation ist anders (siehe oben) und sollte am Besten im Gespräch geklärt werden.
Dafür gibt es gute Informationen im Netz, die ich am Ende dieses Beitrages für dich zusammengestellt habe. Meine Perspektive ist eine rein subjektive, die euch aber hoffentlich als Hilfestellung und Einstieg in dieses Thema dient.
Fang an, wieder anzufangen!
Sicher, sich einzugestehen, dass man nicht mehr die oder der Alte ist, ist schmerzhaft. Das ging mir auch so. Doch, die Frage sei an dieser Stelle erlaubt, warst du vorher zufrieden mit dir, deinem Leben, deiner Arbeit? Und das ist quasi schon die gute Nachricht an dieser Gedankenkaskade: Du hast jetzt die Möglichkeit, dich zu hinterfragen, zu prüfen, was du wirklich willst. Einen Neuanafang in die Wege zu leiten.
Menschen, die nicht durch einen ähnlich harten Einschnitt aufgefordert werden, ihren Weg neu auszuleuchten, in ihrem Hamsterrad gefangen sind und einfach immer weiter machen, sind oft nicht besonders glücklich. Sie schätzen nicht, was sie haben, und hangeln sich häufig nur von Tag zu Tag und „fiebern“ schlimmstenfalls der Rente entgegen. Dann soll alles besser werden, entspannter, intensiver. Sie vergessen darüber das Leben im Hier und Jetzt. Und seien wir mal ehrlich, da waren wir doch alle schon – irgendwie.
Meist wissen wir gar nicht, aus welcher Ecke die Unzufriedenheit kommt. Das herauszufinden ist auch kein einfacher Prozess und das Ergebnis dieser Sinnsuche umzusetzen, gelingt den Allerwenigsten. Um es vorwegzunehmen, ich bin zu der Erkenntnis gelangt, dass sich mit diesem Paukenschlag eine neue Tür geöffnet hat (Chance möchte ich es ungern nennen). Eine Tür in ein neues Leben, nicht nur beruflich. Wohin mich dieser Weg, diese gedankliche Reise führen wird, weiß ich noch nicht. Das ist jetzt auch noch nicht wichtig, immerhin bin ich schon mal losgegangen. Und das solltest du auch tun.
Gute Planung nimmt die Angst.
Der erste Schritt beginnt bei dir selbst.
Das neue Projekt für die nächste Zeit heißt also: Wiedereinstieg vorbereiten! Aber womit beginnt man am besten? Ich behaupte, mit dem Blick auf dich selbst. Überlege dir, wo du vor der Erkrankung standst.
Was war deine Arbeitssituation, dein Arbeitsbereich?
Wie war der Arbeitsaltag strukturiert?
Was war dir wichtig?
Dann horchst du in dich hinein und spürst nach (hört sich jetzt etwas esoterisch an, aber es hilft), was davon du jetzt noch so umsetzen kannst und – noch viel entscheidender – was davon du über Bord werfen möchtest. Nutze die Zeit und positioniere dich neu.
Du kannst dich dabei auch fragen:
Was hat meine bisherigen Überzeugungen verändert und in welcher Weise?
Was ist mir jetzt wichtig?
Mir helfen dabei immer Tabellen. Meine sieht beispielsweise so aus:
Erste Spalte: Das war gut.
Zweite Spalte: Das war schlecht.
Dritte Spalte: Das kann/möchte ich so nicht mehr.
Vierte Spalte: Das will ich ändern.
Fünfte Spalte: Das habe ich gelernt.
Sechste Spalte: Das macht mir Freude/das ist mir wichtig.
Siebte Spalte: Da will ich hin.
Achte Spalte: Wer kann mich dabei unterstützen?
Das setzt enorme Energie frei und macht vor allem vieles klarer. Überlege dir, wie dein „Interview mit dir selbst“ aussieht. Was möchtest du in den Mittelpunkt deiner Überlegungen stellen?
Belastbarkeit ist nicht alles
Meine größte Hürde war, mir vorzustellen, wie ich die nächsten Gespräche mit meinem Arbeitgeber führen soll. Denn woher soll ich wissen, wie es mit meiner Belastbarkeit aussieht? Was erwartet er von mir?
Schnell habe ich gemerkt, dass das eine sehr passive Herangehensweise ist, die mir nicht gerecht wird. Denn schließlich habe ich eine Menge zu geben. Ich habe einen großen Erfahrungsvorsprung gegenüber den meisten meiner Kollegen. Die Kraft, die ich durch meine existentielle Krise gewonnen habe, gibt mir den nötigen Biss.
Auch wenn meine Belastbarkeit eventuell nicht mehr so hoch ist, hat sich mein Fokus geschärft, meine Effizienz und meine Freude am Arbeiten haben sich erhöht, weil ich es wieder kann, wieder darf – und das ist doch eine ganze Menge.
Die Nella von früher gibt es so oder so nicht mehr. Aber auch die anderen haben sich hoffentlich verändert, weiterentwickelt. Ich merke: Ich habe auch eine Erwartung an sie!
Die medizinische Einordnung – Der Stufenplan
Das Gespräch mit dem behandelnden Arzt ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zurück ins Berufsleben. Eine sinnvolle Maßnahme und Teil des Wiedereingliederungsplanes.
Rechtliche Anmerkung:
Der Fachterminus, der in diesem Zusammenhang immer fällt, heißt BEM – Berufseingliederungsmanagement. Dieses steht jedem Angestellten zu, egal wie groß das Unternehmen ist. Die Initiativpflicht liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer wird schriftlich zu einem Gespräch eingeladen. Dieses Einladungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten und Ansprechpartner benennen.
Bitte unbedingt auf diese Einladung reagieren. Wenn kein BEM angeboten wird, suche selbst den Kontakt zum Unternehmen. Genau nachlesen kannst du das alles in § 167 Abs. 2 SGB IX.
Kommt das Ganze ins Stocken, hast du Anspruch auf die Unterstützung vom Integrationsfachdienst (für Berlin), oder durch einen anwaltlichen Beistand.
Zitat von der Webseite BEM und Hamburger Modell – Chevalier Rechtsanwälte (kanzlei-chevalier.de)
„Fälschlicherweise wird die betriebliche Eingliederungsmaßnahme (BEM) häufig mit der Wiedereingliederung gleichgesetzt. Dabei unterscheiden sich die beiden Modelle voneinander. Bei der beruflichen Wiedereingliederung (auch Hamburger Modell genannt) handelt es sich um ein schrittweises Heranführen des Arbeitnehmers an die alte berufliche Tätigkeit. Das Ziel ist die erneute Integration in den Arbeitsalltag. Im Gegensatz dazu ist die BEM ein ergebnisoffener Prozess, welcher nach einer Krankheit von mehr als sechs Wochen durchgeführt werden muss.
Während der Arbeitgeber zum BEM verpflichtet ist, handelt es sich beim Hamburger Modell um eine optionale Möglichkeit, den Arbeitnehmer an seine Arbeit wieder heranzuführen.“ Und weiter: „Das alles überstrahlende Ziel ist die Arbeitsplatzsicherung.“
Wie lange dauert der Stufenplan?
Der Stufenplan dauert in der Regel zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Reicht die Dauer nicht aus, kann die Wiedereingliederung auf bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Voraussetzung ist, dass eine Arbeitsfähigkeit von mindestens sechs Arbeitsstunden/Tag erreicht werden kann. Mit ihm – dem Arzt – zusammen wird – wie ich oben ja schon angedeutet habe – die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung vorbereitet. Dies geschieht mit der Erstellung eines Stufenplanes (Antrag). Du könntest beispielsweise mit vier Stunden Arbeit täglich beginnen und das dann im zwei bis drei Wochen Rhythmus steigern.
Der Arbeitgeber und Kostenträger (Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung) müssen diesem Plan zustimmen. Und natürlich solltest du Spielraum einplanen, um immer wieder nachjustieren zu können.
Merke: „The proof of the pudding is in the eating“. Oder anders gesagt: „Der Versuch macht kluch.“
Ganz ausführlich ist das alles hier aufgeführt: Wiedereingliederung nach Krankheit – Das Hamburger Modell (krankenkasseninfo.de)
Dein Kräftezuwachs ist nicht linear
Leider musste auch im mich schnell von dem Glauben an einen linearen Kräftezuwachs verabschieden. Auch die Idee, alles schnell wieder aufholen zu wollen, entlarvt sich als kontraproduktiv. Das Streben nach Perfektion ist geradezu toxisch und überhaupt nicht hilfreich.
Sei geduldig (ja, ich weiß, das ist ein Wort, das wir alle nicht mehr hören können, gehört aber hierhin) und gehe achtsam mit dir um. Damit meine ich: Die Stufen sollten nicht zu schnell gesteigert werden. Lieber „lang und langsam“ – so wie beim Ausdauertraining. Ein wichtiger Hinweis aus dem Workshop war auch, dass in der Phase der Eingliederung dein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ruht. Das bedeutet: Mit dir darf nicht geplant werden. Du machst so, wie du kannst. Du bist quasi eine Art Bonus für deinen Arbeitgeber, schmunzel. Überstunden sind nicht vorgesehen. Allerdings auch kein Urlaub.
Wichtige Tipps: Die Dauer der Wiedereingliederung sollte auch deine Abwesenheit aufführen. Die Anzahl der Tage können gesteigert werden. Anpassungen sind natürlich möglich, bedürfen aber eines neuen Stufenplans (Absprache mit dem Arzt, Arbeitgeber, Kostenträger). Nach der Wiedereingliederung sollte kein längerer Urlaub genommen werden, um die Belastbarkeit nicht aufs Spiel zu setzen. Sonst musst du wieder ganz von vorn beginnen.
Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber
Das Auftaktgespräch steht an. Damit steht die Herausforderung im Raum: Wie positioniere ich mich?
Ich habe in „meinem“ Workshop gelernt, dass es gut ist, folgende Dinge anzusprechen:
a) die Rahmenbedingungen (was kann ich mir vorstellen, welcher Arbeitsbereich kommt in Frage, welche Aufgaben passen in meine aktuelle Situation, was geht eher nicht?).
b) Welche Erwartungen stellt der Arbeitgeber/Vorgesetzte an mich?
c) Welche Aufgaben soll ich erledigen?
d) Wer sind meine Ansprechpartner?
e) Wer arbeitet mich ein?
f) Welche Sprachregelung ist vorgesehen?
g) Wann finden die Stufengespräche statt? Ablaufplan.
h) Wie geben wir uns gegenseitig Feedback?
Aus meiner Erfahrung kann ich schon jetzt sagen, dass es gut ist, diese Checkliste mitzunehmen und vorzubereiten. Überlege dir, wie du die angesprochenen Punkte mit Inhalt füllen möchtest. Dein ausgearbeitetes Kommunikationskonzept kannst du als Vorlage nutzen und aktiv einbringen. Das macht Eindruck. Denn die meisten Chefs oder auch Personaler machen sich leider im Vorfeld nicht besonders viele Gedanken dazu. Eigeninitiative steht hier ganz oben auf der Liste.
Dabei hilft es sicher, sich in die Position des Arbeitgebers hineinzuversetzen. Wie würde ich vorgehen, säße ich auf der anderen Seite des Tisches? Und noch etwas: Während des Prozesses sollte auf einen engen Austausch geachtet werden, um möglicherweise schnell gegensteuern zu können. Auf Krampf weiter zu machen, hilft niemandem.
Tipp: folgende Termine sollten schon vor Beginn der Wiedereingliederung und zwei Wochen vor Ende derselben feststehen: A/ Arzttermin – B/ BEM Gespräch – C/ Abschluss-Stufengespräch
Du schaffst es nicht allein – die Mannschaft macht´s
Und wieder einige Fragen, die du dir und in diesem Fall auch „deiner Mannschaft“ stellen solltest:
Wo stehst du gesundheitlich?
Was ist unablässig für die Ausübung deines bisherigen Berufes?
Was hast du für dich herausgearbeitet, wohin soll die Reise gehen?
Um das alles auf den Punkt zu bringen und zu steuern, solltest du dir aus ganz verschiedenen Bereichen Unterstützung suchen. Es gibt drei Felder, die du für dich nutzen kannst:
Erstens, das berufliche Umfeld: Personalabteilung, Interessenvertretungen (Betriebsrat), Integrationsteam/BEM-Team, Vorgesetzte, KollegInnen, Betriebsarzt.
Zweitens, das private Umfeld: Aufgaben delegieren, Raum und Zeit für Entspannung schaffen, Selbstfürsorge betreiben (Energiemanagement).
Drittens, das professionelle Umfeld: Behandelnde Ärzte und evtl. Psychoonkologen einbinden, Reflexionspartner suchen (evtl. Coach), Integrationsfachdienste ansprechen, Beratungsstellen ansteuern, Seminare & Workshops belegen, sich Selbsthilfegruppen anschließen.
Jetzt weißt du, wo du ansetzen kannst. Also stelle dir ein schlagkräftiges Team zusammen und achte gut auf dich.
Viel Erfolg.
Die Kommunikation macht den Unterschied
Der rote Faden, der sich durch alles durchzieht, setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der eine heißt Planung und der andere, Kommunikation. Zu letzterem gehört vor allem die ehrliche Beschreibung der Ist-Situation. Was geht und was nicht. Falscher Ehrgeiz schadet nur. Interessant fand ich auch, dass man dem Arbeitgeber durchaus Hinweise geben kann, wie der Arbeitsplatz künftig gestaltet werden sollte. Zum Beispiel ein Stehpult neben dem Schreibtisch, speziellen Bürostuhl, ein Einzelbüro für eine mögliche Stressminimierung, oder einen späteren Arbeitsbeginn. Ist doch nicht schlecht, oder?
Wenn es zur Krise kommt
Und schließlich noch folgender Hinweis: Sollte es zwischen deinem Arbeitgeber und dir so stark kriseln, gibt es auch dafür eine Lösung, das Integrationsamt. Mehr Informationen dafür gibt es hier: Integrations- und Inklusionsämter | BIH und im schlimmsten Fall einen Anwalt einschalten (Rechtschutzversicherung).
Dazu muss es aber nicht kommen, wenn du offen kommunizierst und Vorurteile entkräften kannst. Arbeitgeber sind meist genau so unsicher wie andere Menschen, die uns begegnen.
Und was passiert noch mal nach der „Aussteuerung“? Wie ist das mit der finanziellen Absicherung?
Zu den Themen: Krankengeld, „Aussteuerung“, ALG I und ALG II und Erwerbsminderungsrente
Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das ist dir sicher bekannt. Danach erhältst du für maximal 72 weitere Wochen Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das heißt, deine Krankschreibung muss in der Zeit des Krankengeldbezugs deiner Krankenkasse und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Krankengeld
Insgesamt erhältst du also 78 Wochen auf ein und dieselbe (!) Krankheit nach der Krankschreibung Geld von deiner Krankenkasse. Dieser Anspruch entsteht erst wieder nach mindestens drei Jahren, in denen du nicht mit derselben Erkrankung krankgeschrieben warst (sogenannte Blockfrist). Nach Ablauf dieser Zeit „steuert“ dich die Krankenkasse aus, das bedeutet, es gibt kein Krankengeld mehr. Damit erhältst du ca. 70 % des Bruttogehaltes, höchstens 90 % des Nettogehaltes.
Danach kannst du für ein Jahr beim Arbeitsamt das sogenannte ALG I beantragen. Ungefähr drei Monate vor der Aussteuerung erhältst du ein Schreiben von deiner Krankenkasse, mit dem genauen Datum, an dem das Krankengeld ausläuft. Das heißt für dich: unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden.
ALG I – Arbeitslosengeld I
Danach hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dies gilt allerdings nur dann, wenn du vorher mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig angestellt warst. Die Höhe beträgt im Regelfall 60 Prozent deines Nettoentgelts, 67 % wenn du Kinder hast.
Den Antrag dafür stellst du beim Arbeitsamt. Wichtig: Stelle den Antrag nicht zu spät, sonst droht dir beim Arbeitsamt eine Sperrzeit. Spätestens drei Monate vor Ende des Krankengeldbezugs solltest du dich dort melden (siehe oben).
Die sogenannte „Nahtlosigkeitsregelung“ des § 145 SGB III soll sicherstellen, dass auch bei einer geminderten Leistungsfähigkeit – bei der noch keine entsprechende Rente gezahlt wird – ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht (dies gilt auch für Selbständige, bitte beim Jobcenter erkundigen).
Auch wenn dein Beschäftigungsverhältnis bei deinem Arbeitgeber noch andauern sollte, musst du dich arbeitslos melden. Andernfalls hast du kein Einkommen und bist auch nicht krankenversichert.
Man spricht hier von „Fingierung“ der Arbeitslosigkeit. Anders formuliert bedeutet das für dich: auf gar keinen Fall kündigen! Die Minderung der Leistungsfähigkeit wird durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit überprüft.
In Sonderfällen kann deine Arbeitslosmeldung gem. § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III auch durch einen Vertreter erfolgen. Der „Arbeitslose“ – so heißt es da – muss die Meldung jedoch unverzüglich und persönlich nachholen, wenn er wieder auf den Beinen ist.
Nellas Tipp: Ich empfehle dir, deine Unterlagen sogar persönlich dort abzugeben. Dann kannst du sicher sein, dass dein Antrag beim richtigen Ansprechpartner angekommen ist. Außerdem sparst du kostbare Zeit, weil er dann schneller bearbeitet wird. Ich habe das genau so gemacht. Der Bearbeiter sagte dann zu mir: „Das finde ich sehr gut, dass Sie direkt vorbeigekommen sind, ich kümmere mich sofort drum.“ – und verschwand tatsächlich gleich mit meinen Unterlagen in seinem Büro.
Nach Bewilligung des Arbeitslosengeldes ist die Agentur für Arbeit (AfA) gemäß § 145 Abs. 2 SGB III verpflichtet, dich unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim Rentenversicherungsträger oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, sonst ruht dein Anspruch. Alternativ kann auch direkt ein Antrag auf Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden.
Eine Anmerkung noch zur Steuerlast: Sowohl das Krankengeld als auch das ALG I sind steuerfrei, unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt. Das ist für Ehepaare und für Menschen mit Einnahmen aus anderen Quellen, wie zum Beispiel Vermietung interessant.
ALG II – Grundsicherung – seit Januar 2023 das Bürgergeld
Wenn du in eine finanzielle Notsituation gerätst (gerade wenn du zum Beispiel selbstständig bist, oder nicht zwölf Monate vor der Erkrankung versicherungspflichtig angestellt warst), du deinen Lebensunterhalt, sowie die Angehörigen deiner Bedarfsgemeinschaft (die gilt auch für Paare, die nicht verheiratet sind), nicht bestreiten kannst, besteht die Möglichkeit beim Jobcenter (in Baden-Württemberg beim Sozialamt) Grundsicherung zu beantragen.
Der aktuelle Stand als Auszug von der Seite www.finanztip.de zum Bürgergeld:
„Das Wichtigste in Kürze
- Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die bedürftig sind, grundsätzlich arbeiten können, aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Es ersetzt seit Januar 2023 die Hartz 4-Leistungen.
- Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.
- Bis 2024 werden die Kosten für Miete oder Eigenheim übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohnkosten angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
So gehst Du vor
- Wenn Du bereits Arbeitslosengeld II bekommst, musst Du keinen neuen Antrag stellen – Du bekommst seit Januar 2023 automatisch die höheren Regelsätze.
- Wer bisher noch kein Arbeitslosengeld II bekommen hat, aber bedürftig ist, sollte Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Die Antragstellung funktioniert auch digital.“
Die Grundsicherung ist übrigens komplett steuerfrei.
Erwerbsminderungsrente
Wenn du mit dem Gedanken spielst, eine (immer befristet) Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zu beantragen, solltest du das mindestens ein halbes Jahr vorher tun, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Die Bearbeitungszeit kann sogar manchmal bis zu zwei Jahren dauern, wie mir andere Betroffene berichteten.
Daher meine dringende Empfehlung: Wenn du schon währen der Therapie weißt, dass du EM-Rente beantragen möchtest, mache das so früh wie möglich. Ansprechpartner hierfür sind die Sozialarbeiter auf der Station. Oder du machst es in der Einrichtung deiner Anschlussheilbehandlung (AHB). Auch dort gibt es ein Sozialarbeiter-Team, dass den Antrag mit dir auf den Weg bringen kann.
Dazu kommt, dass 40 % der Anträge derzeit sogar abgelehnt werden. Es ist also gut, jemanden an der Seite zu haben, der weißt, was zu beachten ist.
Nellas Spezialtipp:
Ehrenamtliche Hilfe bei den Versichertenältesten suchen. Die findest du auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (Versichertenälteste | Ehrenamtliche Hilfe: Versichertenälteste | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de) und kannst mit der Eingabe deiner Postleitzahl nach einem Ansprechpartner in deiner Nähe suchen. Ich hatte so einen wunderbaren Helfer und vielleicht auch deswegen keine Probleme bei der Beantragung und Bewilligung der EM-Rente. Meiner hat damals sogar einen Hausbesuch gemacht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hast, kann ich dich dazu nur beglückwünschen. Die haben leider die wenigsten.
Mein Appell an alle jungen Angehörigen (unter 35 Jahren): Kümmert euch frühzeitig darum. Je früher ihr anfangt, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge.
Die BU gehört neben der Haftpflichtversicherung laut Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der unabhängigen Verbraucher-Webseite Finanztip.de zu den zwei wichtigsten Versicherungen, die jeder Mensch abschließen sollte.
Und noch ein Spezial-Tipp von mir: Die Deutsche Krebshilfe hat einen sogenannten Härtefond für Betroffene eingerichtet, die in finanzielle Not geraten sind. Sozialleistungen bei Krebserkrankungen | Deutsche Krebshilfe
Hintergrundinformationen für dich
Wie immer beginnt alles mit der Recherche. Was muss ich wissen? Wo kann ich mich informieren? Welche Einrichtungen gibt es? Ein wirklich umfassendes Werk ist der Patienten-Guide von Leben nach Krebs! e.V. Da steht zwar Diagnose Brustkrebs drauf, ist aber für alle Betroffenen nützlich. Wer sich für Workshops interessiert und aus Berlin kommt, sollte die Augen offenhalten. Der aktuelle ZinsA – Zurück ins Arbeitsleben nach Krebs Workshop läuft zwar gerade, eine Neuauflage ist aber für Ende des Jahres in Planung.
Weiterführende Informationen gibt es dazu noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Schritt für Schritt zurück in den Job.
Interessant sind auch die Interviews von German Cancer Survior zu diesem Thema. Die machen Mut.
(Fortsetzung des Blogbeitrages: „Ich kündige!“ Beide Beiträge sind im März 2020 entstanden und dieser hier ist im Juli 2022 aktualisiert worden)
Auszug aus Finanztip: für Hartz IV – das neue Bürgergeld – Finanztip
Ein Gedanke zu „Back to work – aber wie? Ein Workshopbericht mit vielen Tipps für deine Rückkehr an den Arbeitsplatz“