Inhaltsverzeichnis auf einen Blick
Oder die (unendliche) Suche nach Antworten auf diese Impffragen:
-
In welche (Priorisierungs)Gruppe für die Schutzimpfung gehöre ich?
und -
Wann kann ich – ungefähr – mit einem Impftermin rechnen?
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Wie gut bin ich nach der Impfung geschützt?
(Sobald ich etwas Neues zu diesem Thema erfahre, werde ich das für dich in diesem Artikel hier veröffentlichen. Schaue daher gerne öfter mal rein.)
16. Mai 2021
„Wie gut bin ich nach der Impfung geschützt?
Wie ist das mit den Antikörpern, wenn ich immunsupprimiert also immungeschwächt bin?“
Eine berechtigte Frage, der meine liebe Bloggerkollegin und Biologin Annette Mertens, die sich vor neun Jahren einer Knochenmarktransplantation unterzog (ihre Grunderkrankung: eine Vorstufe der Leukämie), nachgegangen ist.
Sie ließ sich vier Wochen nach der ersten und vier Wochen nach der zweiten Impfung auf Antikörper gegen COVID 19 testen. Eine sehr seltene „Versuchsanordnung“.
Bisher gibt es, so Annette, kaum Daten von Menschen mit Immunsuppression – wohl aber von Organtransplantierten.
Hier nun das Ergebnis:
Ihre Daten zeigen deutlich, dass ihre Immunreaktion nach der ersten Impfung noch unzureichend war.
Die Antikörper nach der ersten Impfung: < 0,4 U/ml* (!) und nach der zweiten: 96,8 U/ml* (!). *U/ml bedeutet Unit pro Millilite.
Sie hat damit trotz Immunsuppression eine starke Immunantwort entwickelt.
Annette empfiehlt: Lasst eure Antikörper öfter mal überprüfen.
„Ob noch Antikörper im Serum zu messen sind und gegebenenfalls den Arzt um eine Auffrischungsimpfung bitten.
Die ist in jedem Fall sowieso bei einem Totimpfstoff, wie alle Corona-Impfstoffe es ja sind, vorgesehen.“
Den ganzen sehr informativen Beitrag dazu findest du hier: Wirkt die Corona Impfung wirklich? Auch bei Immunsuppression? (knochenmarktransplantation-light.de)
10. April 2021
Es ist vollbracht!
Ostern war für mich ein echtes Fest. Am Gründonnerstag erhielt ich die Nachricht von meinem Hausarzt, dass ich am Samstag mit Biontech/Pfizer geimpft werde. Ich hatte mich dort auf die Warteliste setzen lassen.
Der Grund, warum ich von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht eingeladen wurde, lag darin, dass die Charité ihre Patienten (bin dort in der Nachsorge) nicht an die KV meldet, da das grundsätzlich organisatorisch anders geregelt wird (auch ohne Corona).
Am 4. April erhielt ein befreundeter Onkologe eine Nachricht, die das bestätigte:
„Sehe gerade eine neue Ankündigung der KV: Der KV „durchgerutschte“ PatienInnen mit Risikoerkrankungen können sich mit ihrem Attest bei der Impfhotline des Senats unter 030 90282200 einen Termin holen.“
Also, wenn du auch ausschließlich über die Charité – wahrscheinlich auch andere Krankenhäuser – therapiert/behandelt wurdest, solltest du diesen Weg einschlagen.
28. März 2021
Du hast den Eindruck, dass du falsch priorisiert wurdest, in der falschen Gruppe gelandet bist? Und du wohnst in Berlin?
Dann habe ich hier eine E-Mail-Adresse für dich, an du dich wegen eben dieser Vermutung oder gar Tatsache wenden kannst:
Clearing-Impfen@LAGeSo.Berlin.de
Ich habe genau das gestern getan. Viel Erfolg weiterhin.
23.03.2021 – Nach dem ich diese (s.u.) Information auf meine Anfrage erhalten habe, habe ich mich heute auf die Warteliste meines Hausarztes setzen lassen, Es macht mich alles nur noch ärgerlich!
„Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Impfeinladungen für gesetzlich Versicherte mit chronischen Erkrankungen nach §3 Abs. 1 Punkt 2a-i werden über die KV Berlin verschickt. Dabei wird mit der Altersgruppe der 69jährigen begonnen und dann absteigend bis zum 18. Lebensjahr vorgegangen.
Chronisch Kranke im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i Corona-Impfverordnung im Alter zwischen 18 und 70 Jahren, die privat versichert sind und noch keinen Buchungscode für einen Impftermin haben, können sich eigenständig mit einem ärztlichen Zeugnis (Attest), das ihnen die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe bescheinigt, an die Impfhotline (030/9028-2200) wenden und dort ihre Daten mitteilen. Auf der Grundlage dieser Daten erhält die impfberechtigte Person ein Einladungsschreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit mit einem Impfcode.
Diese Einladung ermöglicht dann die Buchung individueller Termine in einem Impfzentrum.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Team Verfahren Schutzimpfung“
19.03.2021 – Auskunft der „Clearingstelle“ Berlin. Der Versand der Einladungen verzögert sich wegen des zwischenzeitlichen „AstraZeneca-Stopps“ um 2-3 Tage.
10.03.2021 kam dann noch diese Information rein: Auch jüngere chronisch Kranke bekommen Einladung zur Corona-Impfung – B.Z. Berlin (bz-berlin.de)
09.03.2021
§ 3 Abs, 1, Nr. 2, der Impfverordnung regelt:
„Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 besteht“, haben mit hoher Priorität einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung.
Den Nachweis für dieses Risiko musst du mit einem Attest erbringen. -> siehe unten Punkt D.
In Berlin habe ich dieses Attest zusammen mit meinen Kontaktdaten inklusive Rückrufnummer an folgende E-Mail-Adresse geschickt: UAGTestungBestellung@SenGPG.Berlin.de – Diese habe ich von der Clearingstelle 030 – 9028 2200 erhalten.
Bin gespannt, ob das klappt.
Übrigens weder die Charité noch mein niedergelassener Arzt hatten Informationen über die Impfung in der Ambulanz/Praxis, die die Senatsverwaltung für Gesundheit für heute angekündigt hatte.
Kleiner Erlebnisbericht – wie alles begann (Ende Februar 2021)
Letzte Woche rief ich in „meinem“ Impfzentrum an, um zu erfragen, wie ich ermitteln kann, in welche Gruppe (Priorisierungsstufe) ich gehöre.
Dort erhielt ich die Auskunft, dass noch nicht klar sei, wie die Priorisierung erfolgen soll. Auf jeden Fall aber nicht über die Impfzentren, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit über die Krankenkassen.
Daher könne sie, also die Lady vom Impfzentrum – mir auch nichts dazu sagen.
Jetzt würde erst mal die Gruppe 1 durchgeimpft – mal ganz abgesehen von dem nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehenden Impfstoff.
Die Dame bat mich, Ende Februar noch einmal anzurufen, dann wisse man eventuell mehr.
Ich legte auf und wählte die Nummer meiner Krankenkasse.
Ergebnis:
Meine Krankenkasse wusste ebenfalls von Nichts.
Stattdessen wies mein Ansprechpartner auf den Datenschutz der Versicherten hin, was aus seiner Sicht eine Priorisierung grundsätzlich erschwere. Und überhaupt habe er dazu noch keinerlei Informationen erhalten.
Well.
Zwischenfazit: Ich bin keinen Schritt weiter gekommen.
Außerdem stellte sich für mich inzwischen eine weitere, neue Frage:
Gehören Stammzelltransplantierte und Knochenmarktransplantierte in die Gruppe 2, weil sie ebenfalls zu den Organtransplantierten zählen?
Oder eben nicht?
Oder was?
Mein Onkologe des Vertrauens meinte dazu: Er glaube schon …
Ah, ja.
Inzwischen weiß ich, dass sich laut überarbeiteter Fassung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes – Montag, den 8. Februar in Kraft getreten – folgende wichtige Änderung für KrebspatientInnen ergeben hat:
Aktuell Erkrankte sowie Menschen, deren Krebserkrankung weniger als fünf Jahre zurückliegt, rücken in die Priorisierungsgruppe 2 auf (vorher Priorisierungsgruppe 3, erhöhte Priorität) und haben somit nun „hohe Priorität“. Wichtig ist dafür aber das unten (D.) erwähnte Attest, dass du bitte spätestens im Impfzentrum vorlegst.
Für alle, die ähnlich orientierungslos im Nebel segeln, hier der Versuch einer kleinen Faktensammlung:
A. Ganz allgemeine Informationen
erhältst du hier: 116117.de – Corona-Impfung: Was Sie wissen sollten | 116117.de
B. Der Stufenplan
Darüber hinaus habe ich noch diesen Stufenplan hier recherchiert: Stufenplan[8320].pdf
Den hat die Ständige Impfkommission (STIKO) RKI – Ständige Impfkommission im Februar 2021 herausgebracht.
C. Impfempfehlungen der DAG-HSZT
Das ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Hämatopoetische Stammzelltransplantation und Zelluläre Therapien e.V. (Home – DAG-HSZT (dagkbt.de)) findest du hier:
DAG-HSZT Empfehlung zur Impfung gegen SARS-COV2-Stand-12-2020[8319].pdf
D. Was sicher hilfreich ist: das Attest
Besorge dir ein Attest zur Bescheinigung erhöhten Schutzbedürftigkeit und damit Einstufung in die hohe Priorität (Gruppe2) für die COVID-19 Schutzimpfung. Der Link der DGHO unten erläutert dies ausführlicher und beinhaltet auch eine Vorlage für deinen Arzt, die er dementsprechend individualisiert bearbeiten kann.
Das Attest könnte im Zweifelsfall auch als Argument bei der Entscheidung für einen konkreten Impfstoff gelten.
E. Die Vakzine
Zur Verfügung stehen bisher: BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca. Aufschluss über die Wirkweise der verschiedenen Impfstoffe gibt dieses Dokument: covid-19-vakzine-20210107
Und wer ihn noch nicht kennt, kann gerne mal in den NDR-Podcast mit Prof. Drosten reinhören: Coronavirus-Update: Der Podcast mit Drosten & Ciesek | NDR.de – Nachrichten – NDR Info
Die aktuelle Folge lautet: (76) Astra-Impfstoff viel besser als sein Ruf.
Wo du dieses Attest – außer natürlich in dem dir zugewiesenen Impfzentrum/der Impfstation – vorlegen kannst, habe ich noch nicht herausfinden können. Denn natürlich würde es Sinn ergeben, dieses Attest vor deiner Einstufung an beispielsweise die Krankenkasse zu schicken. Die wissen aber selbst noch nicht, wie das alles laufen soll (siehe oben).
F. Verfügbarkeit der Vakzine
Von meiner Blogger-Kollegin Annette (Knochenmarktransplantation-light) habe ich dir unten einen äußerst lesenswerten Artikel verlinkt. Sie ist Betroffene und Biologin, was erklärt, dass ihre Auseinandersetzung mit dem Thema COVID 19 & Co. wissenschaftlich – und dennoch sehr verständlich – ausfällt.
Der Artikel ist am 27. Februar erschienen, also taufrisch und beinhaltet dazu noch besagte Tabelle über die Verfügbarkeit der verschiedenen Vakzine (Impfwirkstoffe) -> Punkt 3.2. im Inhaltsverzeichnis: Hier ist der ganze Blogbeitrag
G. Du möchtest Fragen zu diesem Thema stellen?
Wenn du es ganz genau wissen möchtest und dazu noch deine Fragen los werden möchtest, ist dieser Link eine gute Adresse für dich: Impfungen bei Krebs.
Das ist ein kostenloser Onlinekurs ( ca. 95 Minuten) mit Frau Univ.-Prof.in Dr.in Ursula Wiedermann-Schmidt. Sie ist Fachärztin für Immunologie, spezifische Prophylaxe und Tropenhygiene. Sie ist Leiterin der Spezialambulanz für Impfungen, Reise- und Tropenmedizin und des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin am Zentrum für Pathophysiologie, Infektiologie und Immunologie der Medizinischen Universität Wien.
H. Wie ich vorgehen werde:
Ich werde Anfang März noch einmal in dem für mich zuständigen Impfzentrum anrufen und nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Das wertvolle Attest habe ich bereits.
In diesem Sinne:
Pass auf dich auf!
Berichte mir gerne, was deine Erfahrungen sind und schreibe sie gerne unten in die Kommentare.
Die anderen LeserInnen wird das sicher auch brennend interessieren.
Merci.
Herzlichst, die Nella
4 Gedanken zu „Priorisierung – Und in welche Gruppe gehörst du?“
Ein wir ich interessanter Beitrag, wie es in anderen Bundesländern zur „damaligen“ Zeit zuging. In den Medien wird ja aktuell eher etwas abfällig auf die Impfquote der Sachsen geschaut. Wenn ich das so lese, verstehe ich auch langsam warum. Deshalb fühle ich mich fast genötigt hier Mal was zu schreiben. In Sachsen wurden Impfzentren eingerichtet bei denen man sich selbständig telefonisch oder online anmelden konnte. Ihr könnt euch vorstellen, wie insbesondere ältere Menschen mit den Ansagen eines Anrufbeantworters (drücken sie die 1 wenn sie zur Risikogruppe 1 gehoren…) zurechtkommen. Dabei musste man selbst seine Eingruppierung zur Risikogruppe vornehmen. Die Wahl eines Impfstoffes war nicht vorgesehen. Getreu dem Motto „Nimm was wir da haben!“. Nachdem Aastra kurz in Verruf geraten war gab’s in Sachen plötzlich ausschließlich Aastra. Meine Mutter hat über 3 (drei!) Wochen hinweg täglich mehrfach zu unterschiedlichen Zeiten im Impfzentren angerufen und auch die OnlineSeiten gecheckt. Jeweils mit der maschinellen Rückantwort, das derzeit keine Termine vergeben werden können. Wir haben dann durch „gute Beziehungen“ einen Termin bekommen. Andere hatten nicht so viel Glück und haben es dann irgendwann einfach aufgegeben. Also seid vorsichtig bei der Beurteilung von Impfquoten ….
Alles gute allen Lesern und eine schöne Adventszeit!
C.
Danke für den Kommentar, liebe Canida.
Eine aufgeheizte Stimmung hilft auch nicht weiter.
Erst heute morgen habe ich erfahren, dass einige sogar nicht wussten, dass die Impfung jeder erhält und nichts dafür zahlen muss.
Lieben Gruß Nella
Liebe Nella, ich finde es toll, dass Du Betroffene so ausführlich und aktuell auf dem Laufenden hältst! Dieses Thema beschäftigt uns rund um die Uhr, und ich weiß selbst, wie schwierig es ist, verlässliche Informationen zu bekommen. Allein die richtigen Stellen zu kontaktieren, ist schwierig! Ich danke Dir für Deinen Einsatz und wünsche Dir, dass Du bald geimpft wirst (mit einem richtig gut wirksamen Impfstoff). Das hast Du Dir jedenfalls vor vielen anderen verdient – finde ich… LG Annette